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   OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - I-7 U 2/07   

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OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - I-7 U 2/07 (https://dejure.org/2008,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2008 - I-7 U 2/07 (https://dejure.org/2008,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - I-7 U 2/07 (https://dejure.org/2008,5551)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen in einem Erbfall; Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 852 a.F.; ; BGB § 2332; ; BGB § 2332 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 (a.F.); BGB § 2332 Abs. 1
    Zum Verjährungsbeginn beim Pflichtteilsanspruch beim Einwand von Zweifeln an der Wirksamkeit des Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Enterbter Sohn ficht Testament der Mutter an und "vergisst" darüber, vom Bruder seinen Pflichtteil zu verlangen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Pflichtteils - Wann hat man von Enterbung "Kenntnis" ?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - Beginn der Verjährung für Pflichtteilsansprüche

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 25.10.1926 - IV 54/26

    Pflichtteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07
    Es ist von dem in der Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannten Grundsatz auszugehen, daß die Dreijahresfrist aus § 2332 Abs. 1 BGB mit der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten, hier also des Klägers, von der beeinträchtigenden Verfügung, hier also von dem (zweiten) Testament vom Mai 1998, zu laufen beginnt und daß von einem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich zu erwarten ist, dass er ggf. selbst verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreift (wozu eine Auskunftsklage allein noch nicht gehört, RGZ 115, 27, 29).

    Welche "besondere Lage des Falles" (RGZ 115, 27, 31) es rechtfertigt, daß ein Pflichtteilsberechtigter "berechtigte Zweifel" an der Echtheit einer beeinträchtigenden Verfügung hat, bestimmt sich gemäß RGZ 140, 75, 77 und BGH NJW 1964, 297 f nach denselben Grundsätzen wie bei § 852 BGB [a.F.]: es müssen "erhebliche rechtliche Zweifel, verwickelte oder zweifelhafte Rechtsfragen" sein, die, bevor Kenntnis bejaht werden kann, "eine gewisse Klärung gefunden haben müssen".

    Auch in dem RGZ 115, 27, 30 zugrunde liegenden Fall hat das Reichsgericht den Verjährungsbeginn zu dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem der dortige Kläger, der, worauf das Reichsgericht ausdrücklich hinweist, "sogleich" die Echtheit der beeinträchtigenden Verfügung bestritten hatte, durch das Gutachten des "Schreibsachverständigen" Kenntnis im Rechtssinne von der Gültigkeit des Testaments (und der beeinträchtigenden Verfügung) erlangte.

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07
    Das kann dann der Fall sein, wenn "Wirksamkeitsbedenken [gegen die beeinträchtigende Verfügung] nicht von vorneherein von der Hand zu weisen sind" (u.a. RGZ aaO; BGH NJW 1964, 297; 1995, 1157; 2000, 288).

    In dem vom BGH NJW 1995, 1157 entschiedenen Fall hatten die (späteren) Parteien 1984, im Todesjahr des Erblassers, ein Testament gegenüber dem Nachlaßgericht noch übereinstimmend ausgelegt, was zur Erteilung eines bestimmten Erbscheins (Beklagte als befreite Vorerbin, Kläger als Nacherbe) geführt hatte, gegen den der Kläger dort allerdings nach einem Sinneswandel (nämlich Beklagte nichtbefreite Vorerbin und Kläger Nacherbe) Ende 1986 in einem ersten Verfahren - letztlich erfolglos - vorgegangen war.

  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07
    Das kann dann der Fall sein, wenn "Wirksamkeitsbedenken [gegen die beeinträchtigende Verfügung] nicht von vorneherein von der Hand zu weisen sind" (u.a. RGZ aaO; BGH NJW 1964, 297; 1995, 1157; 2000, 288).

    Welche "besondere Lage des Falles" (RGZ 115, 27, 31) es rechtfertigt, daß ein Pflichtteilsberechtigter "berechtigte Zweifel" an der Echtheit einer beeinträchtigenden Verfügung hat, bestimmt sich gemäß RGZ 140, 75, 77 und BGH NJW 1964, 297 f nach denselben Grundsätzen wie bei § 852 BGB [a.F.]: es müssen "erhebliche rechtliche Zweifel, verwickelte oder zweifelhafte Rechtsfragen" sein, die, bevor Kenntnis bejaht werden kann, "eine gewisse Klärung gefunden haben müssen".

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98

    Irrtum des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07
    Das kann dann der Fall sein, wenn "Wirksamkeitsbedenken [gegen die beeinträchtigende Verfügung] nicht von vorneherein von der Hand zu weisen sind" (u.a. RGZ aaO; BGH NJW 1964, 297; 1995, 1157; 2000, 288).
  • RG, 02.03.1933 - IV 352/32

    Fehlt die für den Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 2332 Abs. 1 BGB.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07
    Welche "besondere Lage des Falles" (RGZ 115, 27, 31) es rechtfertigt, daß ein Pflichtteilsberechtigter "berechtigte Zweifel" an der Echtheit einer beeinträchtigenden Verfügung hat, bestimmt sich gemäß RGZ 140, 75, 77 und BGH NJW 1964, 297 f nach denselben Grundsätzen wie bei § 852 BGB [a.F.]: es müssen "erhebliche rechtliche Zweifel, verwickelte oder zweifelhafte Rechtsfragen" sein, die, bevor Kenntnis bejaht werden kann, "eine gewisse Klärung gefunden haben müssen".
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Die Ausschlagungsfrist konnte deshalb nach der Rechtsauffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht vor der Ausschöpfung des Rechtsweges beginnen (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2021 - I-3 Wx 197/20, Rn. 20 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2017 - I-7 U 37/16 nach juris; BayOLG, Beschluss v. 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 nach juris; KG, Beschluss v. 16.03.2004 - 1 W 120/01; für hier unklar: OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2004 - 15 W 38/04, Rn. 16ff.).

    Die Grenze dieser auf die Verjährung übertragenen Beachtlichkeit des Irrtums über den Berufungsgrund ist erst dort erreicht, wo die Beurteilung der Rechtslage eindeutig ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff.).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 24 U 26/12

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

    Für diese Kenntnis gilt ein strengerer Maßstab als in der allgemeinen Verjährung: Es muss dem Pflichtteilsberechtigten nicht lediglich möglich sein, eine einigermaßen aussichtsreiche Feststellungsklage zu erheben, sondern die Frist läuft nach allgemeiner Meinung solange nicht, wie noch "nicht von vorneherein von der Hand zu weisende Wirksamkeitsbedenken" gegen die beeinträchtigende Verfügung bestehen (vgl. OLG Düsseldorf vom 25.Januar 2008, 7 U 2/07, juris, mit umfangreichen Nachweisen seit RG 140, 75).
  • OLG München, 22.11.2021 - 33 U 2768/21

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Fristbeginns der Verjährung von

    Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, aaO, juris Rn. 14, 15; Urteil vom 06. Oktober 1999 - IV ZR 262/98, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Urteil vom 05. Mai 2015 - 3 U 98/14, juris Rn. 41; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2008 - I - 7 U 2/07, juris Rn. 5; Horn in: Scherer, MAH Erbrecht, aaO, § 29 Rn. 77; Krätzschel in: Firsching/Graf, aaO, § 17 Rn. 122).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2018 - 7 U 75/17

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermächtnisnehmers bei Anhängigkeit

    Insbesondere müssen erhebliche rechtliche Zweifel eine gewisse Klärung gefunden haben, bevor Kenntnis in Betracht kommen kann (Senat ZEV 2008, 346 (347)).
  • OLG Hamm, 02.03.2023 - 10 U 108/21

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei begründeten Zweifeln an

    Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 134/94 -, juris; OLG München, Urteil vom 22. November 2021 - 33 U 2768/21 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2008 - I-7 U 2/07 -, juris).
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